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Die Bandbreite in der Immobilienbewertung

Brandlhofseminar-Einladung

Vortrag von Dipl.-Ing. Roland Popp, Brandlhofseminar 2016.

Von 22. bis 24. April 2016 lud der Landesverband der Gerichtssachverständigen für Oberösterreich und Salzburg zum bereits 26. Mal zum Fortbildungsseminar nach Saalfelden auf das Gut Brandlhof.

Vis.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Matthias Rant eröffnete die Veranstaltung in seiner Funktion als Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen Österreichs. Anschließend brachte er seine fundierten Überlegungen über den Verkehrswert und seine Bandbreiten den über 100 anwesenden Bau- und Immobiliensachverständigen aus ganz Österreich näher.

Auf Einladung von Dr. Rant referierte in der Folge Architekt Dipl.-Ing. Roland Popp zum Thema „Die Bandbreite in der Immobilienbewertung“. Architekt Popp gab hierbei einen umfangreichen Überblick zur speziellen Entwicklung der Bandbreite in der Verkehrswertermittlung von Immobilien in der einschlägigen österreichischen Fachliteratur und verglich gerichtliche, insbesondere deutsche Entscheidungen zu diesem Thema.

Hinsichtlich der Genauigkeit und Leistungsfähigkeit der Verkehrswertermittlung resümierte Dipl.-Ing. Roland Popp in seinem Vortrag,  dass der gemäß § 2 Absatz 2 LBG ermittelte Verkehrswert kein stabiler Gleichgewichtspreis im Sinne der volkswirtschaftlichen Theorie eines vollkommenen Marktes sein kann. Immobilienmärkte sind unvollkommene Märkte, weshalb es nicht den bestimmten oder bestimmbaren einzelnen Gleichgewichtspreis, also nicht eine Marktmiete, einen Kaufpreis, ein Leasingentgelt usw., sondern immer eine mehr oder weniger große Streuung (valuation spread) – eine marktkonforme Bandbreite – geben kann. Dementsprechend ist der in einem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert mit einer entsprechenden Bandbreite nach oben oder unten zu sehen (range of valuation). Die angesprochene Bandbreite ist direkt abhängig von der Anzahl und Qualität vorliegender Marktdaten sowie von der Art der Immobilie.

Nach den Referaten dankte der Moderator und Seminarleiter Univ.-Prof.i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (Vorstand des Instituts für Zivilrecht i.R. der Universität Linz) den Vortragenden und leitete eine anregende Diskussion ein, die von den am Podium verbliebenen Vortragenden geführt wurde. Hierbei wurden Fragen und ausgezeichnete Beiträge aus dem Publikum erörtert, wie u.a. von KR Mag. (FH) Dr. Gerald Hubner (Hölzl & Hubner Immobilien GmbH), Ing. Dkfm. Peter Steppan (Gerichtssachverständiger, Baumeister), Dr. Harald Krammer (Richter, Präsident i.R. des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, Präsident i. R. des Oberlandesgerichtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland) und Dr. Erich Kaufmann (Präsident des Landesverbandes Oberösterreich und Salzburg und Vizepräsident des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen).

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